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   VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20 MD   

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VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20 MD (https://dejure.org/2022,14674)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 31.03.2022 - 4 A 274/20 MD (https://dejure.org/2022,14674)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 31. März 2022 - 4 A 274/20 MD (https://dejure.org/2022,14674)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, NVwZ 2013, 936, 939 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15, BeckRS 2020, 9319) ist in Fällen, in denen nicht schon die bloße Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft - wie bei Christen im Gegenzug zu Jesiden bis 2017 im Irak - als solche die Gefahr einer Verfolgung begründet, bei der Frage, ob ein Eingriff in die Religionsfreiheit eine hinreichend schwere Verfolgungshandlung im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 darstellt, - in einem ersten Schritt - in objektiver Hinsicht festzustellen, welche Maßnahmen und Sanktionen gegenüber dem Betroffenen im Herkunftsstaat voraussichtlich ergriffen werden, wenn er eine bestimmte Glaubenspraxis dort ausübt, und wie gravierend diese sind.

    Die innere Tatsache, dass die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für die religiöse Identität des Betroffenen zentrale Bedeutung hat, muss zur Überzeugung der Gerichte feststehen (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), (BVerfG, Beschluss vom 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15, BeckRS 2020, 9319 Rn. 27).

    Es handelt sich stets um eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (BVerfG, Beschluss vom 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15, a. a. O, Rn. 34).

    Es bedarf im Rahmen der Beweiswürdigung jedoch in aller Regel der Gesamtschau einer Vielzahl von Gesichtspunkten, die Aufschluss über die religiöse Identität des Schutzsuchenden geben können, wie etwa die religiöse Vorprägung des Betroffenen und seiner Familie, eine Glaubensbetätigung bereits im Herkunftsland, der äußere Anstoß für den Konversionsprozess sowie dessen Dauer oder Intensität, die inneren Beweggründe für die Abwendung vom bisherigen Glauben, die Vorbereitung auf die Konversion und deren Vollzug, die Information und Reaktion des familiären und sozialen Umfeldes, das Wissen über die neue Religion und die Konversionskirche, die Bedeutung und Auswirkungen des neuen Glaubens für beziehungsweise auf das eigene Leben sowie Art und Umfang der Betätigung des neuen Glaubens wie zum Beispiel die Teilnahme an Gottesdiensten, an Gebeten und am kirchlichen Leben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15, a. a. O, Rn. 35; Berlit/Dörig/Storey, Glaubhaftigkeitsprüfung bei Asylklagen aufgrund religiöser Konversion oder Homosexualität: Ein Ansatz von Praktikern (Teil 1), ZAR 2016, 281, 284 ff.).

    Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV gebieten es, auch derartige Fallkonstellationen zutreffend zu erfassen ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15, a. a. O, Rn. 37 f. ).

  • VG Karlsruhe, 13.03.2019 - A 4 K 16909/17

    Asylverfahren; unglaubhaftes Vorbringen betr. homosexuellen Analverkehr

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Die Rechtsprechung zieht dabei aussagepsychologisch gewonnene Kennzeichen, sog. "Realitäts-", "Real-" oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen", insbesondere Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, die Schilderung eigener subjektiver Empfindungen oder Gefühle sowie eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen, etc. heran (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13.05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG BaWü., Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; VG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2019 - A 4 K 16909/17, BeckRS 2019, 8126 Rn. 34).

    Es ist danach zu fragen, ob im Falle des Vorliegens abstrakter Realitätskennzeichen die konkrete Aussageperson subjektiv nach ihren intellektuellen Fähigkeiten und nach den von ihr erwartbaren - ggf. auch fachlichen Kenntnissen - über den Aussagegegenstand in der Lage wäre, eine Aussage der festgestellten Qualität auch dann abzuliefern, wenn sie nicht der Wahrheit entspräche (VG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2019 - A 4 K 16909/17, BeckRS 2019, 8126 Rn. 35 m. w. N.).

  • VG Hannover, 11.11.2019 - 6 A 612/17

    Abfall vom Glauben; Apostasie; Apostat; Christ; Christentum; Irak; Islam;

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Die Richter können das Recht nach religiösen Regeln interpretieren und in Ermangelung spezialgesetzlicher Regelung auf islamische Regelungen zurückgreifen, da der Islam die Hauptquelle der Gesetzgebung ist (vgl. vgl. ACCORD, Anfragebeantwortung zum Irak: Rechtliche Folgen bei Konversion eines Sunniten zu christlicher Gemeinschaft; Verhalten schiitischer Milizen oder anderer Personengruppen (abseits der Gruppe Islamischer Staat) gegenüber zum Christentum konvertierten Personen; Auswirkungen einer Konversion zum Christentum auf den Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt (Stand 26.07.2019; AA, Lagebericht (02.03.2020), S. 12); VG Hannover, Urteil vom 11.11.2019 - 6 A 612/17-, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 04.06.2021 - 4 A 732/17, BeckRS 2021, 17654 Rn. 19).

    Insoweit ist es kein Widerspruch, dass Christen selbst nicht zwingend einer Verfolgung unterliegen (vgl. VG Hannover, Urteil vom 11.11.2019 - 6 A 612/17 -, juris).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Da die Religionsfreiheit eines der Fundamente einer demokratischen Gesellschaft und ein grundlegendes Menschenrecht ist, kann auch nicht erwartet werden, dass jemand seinen Glauben still ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11, juris).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, NVwZ 2013, 936, 939 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15, BeckRS 2020, 9319) ist in Fällen, in denen nicht schon die bloße Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft - wie bei Christen im Gegenzug zu Jesiden bis 2017 im Irak - als solche die Gefahr einer Verfolgung begründet, bei der Frage, ob ein Eingriff in die Religionsfreiheit eine hinreichend schwere Verfolgungshandlung im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 darstellt, - in einem ersten Schritt - in objektiver Hinsicht festzustellen, welche Maßnahmen und Sanktionen gegenüber dem Betroffenen im Herkunftsstaat voraussichtlich ergriffen werden, wenn er eine bestimmte Glaubenspraxis dort ausübt, und wie gravierend diese sind.
  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Das Gericht muss auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage von der Richtigkeit seiner gewonnenen Prognose drohender Verfolgung die volle richterliche Überzeugung erlangt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.02.2014 - 10 C 6.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VG 584/11

    Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Die Rechtsprechung zieht dabei aussagepsychologisch gewonnene Kennzeichen, sog. "Realitäts-", "Real-" oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen", insbesondere Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, die Schilderung eigener subjektiver Empfindungen oder Gefühle sowie eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen, etc. heran (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13.05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG BaWü., Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; VG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2019 - A 4 K 16909/17, BeckRS 2019, 8126 Rn. 34).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Der Vortrag, insbesondere zu den in die eigene Sphäre fallenden Ereignissen, muss geeignet sein, den Schutzanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1987 - 9 C 321.85 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Die Rechtsprechung zieht dabei aussagepsychologisch gewonnene Kennzeichen, sog. "Realitäts-", "Real-" oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen", insbesondere Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, die Schilderung eigener subjektiver Empfindungen oder Gefühle sowie eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen, etc. heran (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13.05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG BaWü., Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; VG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2019 - A 4 K 16909/17, BeckRS 2019, 8126 Rn. 34).
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2022 - 4 A 274/20
    Die Rechtsprechung zieht dabei aussagepsychologisch gewonnene Kennzeichen, sog. "Realitäts-", "Real-" oder "Glaubhaftigkeitsanzeichen", insbesondere Detailreichtum, Angaben zu im Hintergrund stehenden Umständen, die Schilderung eigener subjektiver Empfindungen oder Gefühle sowie eine nicht chronologische und unpräzise - gleichwohl inhaltlich ausführliche - Erzählweise im Gegensatz zur Wiedergabe angelernter oder ausgedachter Informationen, etc. heran (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 19.07.2006 - 2 WD 13.05 -, NVwZ-RR 2007, 182; LSG BaWü., Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 -, BeckRS 2012, 70690; VG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2019 - A 4 K 16909/17, BeckRS 2019, 8126 Rn. 34).
  • BVerwG, 11.12.2019 - 1 B 79.19

    Ermessensfehler bei der Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nach §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2021 - 9 A 549/18

    Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Berlin, 22.05.2018 - 25 K 22.17

    Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine zwangsverheiratete Frau aus der

  • VG Magdeburg, 04.06.2021 - 4 A 732/17

    Politische Verfolgung durch Konversion zum Christentum im Nordirak

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2021 - 13 ME 18/21

    Anhörung; Aufenthaltserlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; Fiktion

    Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (VG Lüneburg, 4 A 274/20) gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 23. September 2020 und 29. Oktober 2020 wird angeordnet.

    Die erstinstanzliche Entscheidung ist daher zu ändern und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (VG Lüneburg, 4 A 274/20) gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 23. September 2020 und 29. Oktober 2020, mit denen der Antragsgegner den Antrag des Antragstellers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt und ihn unter Setzung einer Frist bis zum 30. November 2020 zur Ausreise aufgefordert und ihm die Abschiebung in sein Heimatland Gambia angedroht hat, anzuordnen.

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